Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand:

nextLEVEL GmbH in Kreuzwertheim

AGB für Lieferungen und Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der nextLEVEL GmbH ("nextLEVEL", "wir") und ihren Vertragspartnern ("Kunde"), soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten für Lieferungen, Werkleistungen und sonstige Dienstleistungen im Bereich Test- und Automatisierungstechnik, einschließlich Hardware, Software, Adaption, Engineering und Robotik.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Technische Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben in Prospekten, Katalogen oder auf unserer Webseite sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels abweichender Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie weitere Lieferungen und Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, voraussichtliche Termine. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie infolge von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Lieferengpässe bei Vorlieferanten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach vorheriger Fristsetzung zurückzunehmen; in der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.

§ 6 Werkzeuge, Vorrichtungen und Adapter

Sofern Werkzeuge, Prüfadapter, Vorrichtungen oder sonstige Hilfsmittel für die Ausführung eines Auftrags eigens gefertigt und vom Kunden gesondert vergütet werden, verbleiben diese – auch bei Berechnung an den Kunden – grundsätzlich in unserem Eigentum und unserer Verwahrung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sie werden ausschließlich zur Erfüllung der Aufträge des Kunden eingesetzt, solange dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt uns die für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Spezifikationen, Prüflinge, Muster, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf eine nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungstermine entsprechend.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferungen und Werkleistungen gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Abnahme der Leistung, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt, soweit es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Im Falle eines Mangels sind wir zunächst zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

§ 9 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 10 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei – einschließlich technischer Spezifikationen, Konstruktionsunterlagen und Software – vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden.

§ 11 Software und Schutzrechte

Soweit im Rahmen eines Auftrags Software überlassen wird, räumen wir dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, diese Software im vereinbarten Umfang zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Schutzrechte an von uns entwickelten Lösungen, Konstruktionen und Software verbleiben, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bei nextLEVEL.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der nextLEVEL GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.